Schema der neuen Reife- und Diplomprüfung
Schriftliche Prüfung:
Mündliche Prüfung:
Die neue Prüfungsverordnung sieht die folgenden sechs Teilprüfungen vor:
- Eine 5-stündige schriftliche Klausurarbeit nach Wahl des Prüfungskandidaten aus "Deutsch" oder "Englisch".
- eine 5-stündige schriftliche Klausurarbeit aus dem Prüfungsgebiet "Angewandte Mathematik und Fachtheorie".
Hier wird eine Kombination von Lehrstoffbereichen aus dem Pflichtgegenstand "Angewandte Mathematik" und aus einem zugeteilten fachtheoretischen Pflichtgegenstand als Prüfungsstoff mit Beginn des 5. Jahrganges festgelegt. Die Aufgabenstellung wird den Kandidaten schriftlich vorgelegt und muss mindestens zwei voneinander unabhängige Aufgaben enthalten. - Nach Wahl des Prüfungskandidaten eine 35-stündige "Projektklausur" oder eine "Diplomarbeit".
Das Thema der Diplomarbeit ist am Anfang des letzten Schuljahres durch den Prüfer im Einvernehmen mit dem Prüfungskandidaten und dem Landesschulrat festzulegen. Die Diplomarbeit umfasst den Lehrstoff der fachtheoretischen und fachpraktischen Pflichtgegenstände. Sie ist von einer Gruppe von Prüfungskandidaten in eigenständiger Weise außerhalb des Unterrichts zu bearbeiten und anzufertigen. Die Arbeitsaufteilung im Team und der Arbeitsablauf ist zu dokumentierenm, so dass eine Beurteilung der Leistung eines jeden Prüfungskandidaten möglich ist. Die Diplomarbeit wird bei der mündlichen Matura von der Gruppe vorgetragen.
Die inhaltliche Gestaltung der Projektklausur umfasst schriftliche, graphische und/oder praktische Aufgabenstellungen. Die Konstruktionsaufgaben, Laboratoriums- und Berechnungsanteile sollen mit verstärktem Einsatz von Informatik- und CAD-Werkzeugen gelöst werden, wobei 35 Stunden zur Verfügung gestellt werden. - Eine mündliche Teilprüfung im "Schwerpunktfach"
Bei diesem Prüfungsgebiet soll durch den Kandidaten eine fachliche Themenstellung vorgestellt und abgefragt werden. Durch die Verbindung mit der Diplomarbeit oder Projektklausur gibt es dazu zwei Varianten:
a)
Die Themenstellung der Diplomarbeit des Kandidatenteams.
b)
Eine gegenstandsbezogene oder gegenstandsübergreifende mündliche Prüfung, die sich bevorzugt mit den Lehrstoffbereichen des letzten Schuljahres auseinandersetzt ("fachspezifische Themenstellung"). - Eine mündliche Teilprüfung im "Komplementärfach"
Dieses mündliche Prüfungsgebiet wird als Komplementärfach bezeichnet, weil es deutlich andere, nicht mit der Diplomarbeit, der Projektklausur oder der fachspezifischen Themenstellung in Zusammhang stehende Prüfungsinhalte umfasst.
Die Prüfungsinhalte im Komplementärfach gehen über die in den bisher üblichen mündlichen Fachprüfungen hinaus, da sie den Lehrstoff von bis zu zwei fachtheoretischen Pflichtgegenständen umfassen können. Umfang und Themenbereich werden den Kandidaten spätestens zu Beginn des letzten Semesters vom Abteilungsvorstand zugeteilt. - Eine mündliche Teilprüfung im "allgemein bildenden Wahlfach".