Aufnahmeunterlagen

Für die Anmeldung, die nur vom Beginn der Semesterferien bis zum 1. Freitag nach den Semesterferien möglich ist, sind folgende Unterlagen erforderlich:

>> Anmeldebogen (wird auf Anfrage von uns zugesandt, Anforderung hier)

>> Elternfragebogen (wird auf Anfrage von uns zugesandt, Anforderung hier)

>> Original der Schulnachricht des laufenden Schuljahres („Halbjahreszeugnis“)

>> Originalzeugnis der 8. Schulstufe (falls sich der Bewerber bereits in der 9. Schulstufe befindet)

>> Originalzeugnis der letzten besuchten Schulstufe (falls sich der Bewerber bereits in einer höheren als der 9. Schulstufe befindet)

>> Vormundschaftsdekret (falls die Erziehungsberechtigten nicht die Eltern bzw. Mutter oder Vater sind)

>> Aufnahmeprüfungszeugnis (falls bereits eine Aufnahmsprüfung abgelegt wurde - positive Noten einer Aufnahmsprüfung behalten 2 Jahre ihre Gültigkeit)

Für Bewerber, die am Jahresende kein Zeugnis einer AHS bzw. einer Polytechnischen Schule erhalten: Die "Mitteilung zum Zweck der Abhaltung von Aufnahmsprüfungen" sollte bis spätestens 2 Tage vor dem Termin der Aufnahmsprüfung an der HTL Eisenstadt eintreffen.

Termin der Aufnahmsprüfung siehe Termine

Reihungskriterien für die Aufnahme

Die Reihungskriterien entscheiden dann über eine Aufnahme, wenn mehr Anmeldungen als freie Plätze an einer Abteilung vorhanden sind! Die Reihung erfolgt mit den Noten der Schulnachricht ("Halbjahreszeugnis") der 8. Schulstufe.

Aufgrund der Anmeldung und der Reihung erfolgt Mitte März die persönliche Benachrichtigung der Bewerber über die vorläufige Zuweisung eines Ausbildungsplatzes. Vorläufig deswegen, weil das Schuljahr ja noch positiv abgeschlossen werden muss, um die Aufnahmevoraussetzungen tatsächlich zu erfüllen.

 

1. Reihungskriterium: Notensumme der Hauptgegenstände

 

Als erstes Reihungskriterium wird die Notensumme aus den Gegenständen Deutsch, Lebende Fremdsprache (Englisch) und Mathematik des Zeugnisses herangezogen. Für jede Note aus einem leistungsdifferenzierten Plichtgegenstand der 2. und 3. Leistungsgruppe werden Korrektursummanden berücksichtigt:

 

            Korrektursummand (K) bei der 1. Leistungsgruppe u. AHS: 0      

            Korrektursummand (K) bei der 2. Leistungsgruppe: +2    

            Korrektursummand (K) bei der 3. Leistungsgruppe: +4

           

 Notensumme = Note D + KorrSum(D) + Note E + KorrSum(E) + Note M + KorrSum(M )

 

Die Reihung der Aufnahmswerber erfolgt nach der Notensumme in aufsteigender Reihenfolge. Sollte innerhalb einer Gruppe von Aufnahmebewerbern mit gleicher Notensumme eine detailliertere Reihung erforderlich sein, so wird nach dem 2. Reihungskriterium - der Bewertungszahl - gereiht.

 

2. Reihungskriterium: Bewertungszahl

 

Bei der Bewertungszahl werden die Noten sämtlicher Pflichtgegenstände der Schulnachricht ("Halbjahreszeugnis") der 8.Schulstufe berücksichtigt.

 

Bewertungszahl =  Wert 1 / Wert 2

wobei

Wert 1 = Notensumme Zeugnis + Korrektursummand(en)

Wert 2 = Anzahl der Gegenstände

 

Die Korrektursummanden bei den leistungsdifferenzierten Gegenständen finden analog zum 1. Reihungskriterium Anwendung.