Aufnahmevoraussetzungen
Voraussetzung für die Aufnahme in eine Berufsbildende Höhere Schule (BHS) oder in eine Berufsbildende Mittlere Schule (BMS) ist ein positiver Abschluss der 8. Schulstufe (meist 4. Klasse Hauptschule oder 4. Klasse Allgemeinbildende Höhere Schule), wobei die Gegenstände Latein und Geometrisches Zeichnen sowie spezielle schulautonome Pflichtgegenstände und Schwerpunktgegenstände von dieser Regelung ausgenommen sind. Zu etwaigen Wiederholungsprüfungen kann man im Herbst antreten, diese stellen kein Hindernis für eine vorläufige Aufnahme dar.
Aufnahmsprüfung
Ob und in welchen Gegenständen eine Aufnahmsprüfung abzulegen ist, hängt von der derzeit besuchten Schule, von den Zeugnisnoten der 8.Schulstufe und vom Schultyp (BHS oder BMS), für den man sich angemeldet hat, ab. Prinzipiell ist eine Aufnahmsprüfung nur in den Gegenständen Deutsch, Lebende Fremdsprache (Englisch) und Mathematik möglich. Um dies festzustellen, muss der Schulerfolg mittels einer "Mitteilung zum zum Zwecke der Abhaltung von Aufnahmsprüfungen" nachgewiesen werden. Diese muss - ausgestellt von der derzeit besuchten Schule - rechtzeitig an unserer Schule einlangen. Mit Hilfe dieser Mitteilung können der Bewerber und wir die Prüfungsgegenstände feststellen, optimale organisatorische Voraussetzungen bei der Aufnahmsprüfung schaffen.
Regeln für die Aufnahme in eine BHS
(Berufsbildende Höhere Schule, 5-jährig)
Ausgangsschule: Allgemeinbildende Höhere Schule (AHS)
Keine Aufnahmsprüfungen haben Bewerber, die sich am Jahresende in der 8. Schulstufe (4. Klasse) oder einer höheren Schulstufe (z.B. 5. Klasse) einer AHS befinden. Der positive Abschluss ist durch Abgabe des Jahreszeugnisses nachzuweisen.
Ausgangsschule: Hauptschule (HS)
Bei Bewerbern, die in der 8. Schulstufe eine Hauptschule besuchen oder besucht haben, entscheiden die Leistungsgruppen und die Noten in den Gegenständen Deutsch, Englisch und Mathematik über die Aufnahmsprüfung. In den Gegenständen, die im grau markierten Bereich der BHS - Tabelle zu liegen kommen, ist eine Aufnahmsprüfung erforderlich. Das Prüfungsniveau bei der Aufnahmsprüfung entspricht der 1. Leistungsgruppe.
Ausgangsschule: Polytechnische Schule (Poly)
Bewerber, die derzeit eine Polytechnische Schule (9.Schulstufe) besuchen, haben keine Aufnahmsprüfung abzulegen. Lediglich der positive Abschluss der Polytechnischen Schule ist mittels Jahreszeugnisses nachzuweisen.
Ausgangsschule: Keiner der oben angeführten Fälle
Diese Bewerber werden gebeten, sich mit der HTL Eisenstadt Kontakt aufzunehmen. Die Vorgangsweise und eventuelle Aufnahmsprüfungen werden in einem Gespräch festgelegt.
Regelung für die Aufnahme in eine BMS
(Berufsbildende Mittlere Schule, 4-jährige Fachschule)
Ausgangsschule: Allgemeinbildende Höhere Schule (AHS)
Keine Aufnahmsprüfungen haben Bewerber, die sich am Ende des Schuljahres in der 8. Schulstufe (4.Klasse) oder einer höheren Schulstufe (z.B. 5.Klasse) einer AHS befinden. Der positive Abschluss ist durch Abgabe des Jahreszeugnisses nachzuweisen.
Ausgangsschule: Hauptschule (HS)
Bei Bewerbern, die in der 8. Schulstufe eine Hauptschule besuchen oder besucht haben, entscheiden die Leistungsgruppen und die Noten in den Gegenständen Deutsch, Englisch und Mathematik über eine Aufnahmsprüfung. In den Gegenständen, die im grau markierten Bereich der untenstehenden Tabelle liegen, ist eine Aufnahmsprüfung erforderlich. Das Prüfungsniveau bei der Aufnahmsprüfung entspricht der 2. Leistungsgruppe.
Aufnahmsprüfungen müssen in jenen Fächern abgelegt werden, die in der 3. Leistungsgruppen abgeschlossen wurden, sowie bei Hauptschulen ohne Leistungsgruppen, wenn eines der oben genannten Fächer mit der Note "Genügend" klassifiziert wurde.
Ausgangsschule: Polytechnische Schule (Poly)
Bewerber, die derzeit eine Polytechnische Schule besuchen, haben keine Aufnahmsprüfung abzulegen. Lediglich der positive Abschluss der Polytechnischen Schule ist durch Abgabe des Jahreszeugnisses nachzuweisen.

Ausgangsschule: Keiner der obig angeführten Fälle
Bewerber, bei denen keiner der obig angeführten Fälle zutrifft, werden gebeten, mit der HTL Eisenstadt Kontakt aufzunehmen. Die Vorgansweise und etwaige Aufnahmsprüfungen werden in einem gemeinsamen Gespräch geklärt.